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Wenn mit Ihnen ein Termin
vereinbart wird, wird diese Zeit für Sie freigehalten. Sollten Sie
diesen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie ihn rechtzeitig
vorher abzusagen. Für die Praxis besteht keine Möglichkeit in dieser
Zeit ein Einkommen zu erwirtschaften, was einen tatsächlichen
Einkommensverlust bedeutet.
Der Gesetzgeber erlaubt, bei einem nicht rechtzeitig abgesagten Termin
(24 Stunden vorher) diesen in Rechnung zustellen. Von unserer Seite wird
garantiert, dass rund um die Uhr ein Anrufbeantworter läuft, der
regelmäßig abgehört wird.
Von entscheidender Bedeutung für den Therapieverlauf ist die
unterstützende Mitarbeit von Ihnen als Eltern. Während einer
logopädischen Therapie kann es somit vorkommen, dass eine Elternberatung
mit beiden Eltern erforderlich ist. Falls Sie dieses wünschen, können
Sie uns auch gerne jederzeit ansprechen.
Zu einer effektiven Behandlung sind möglicherweise Rücksprachen mit
anderen Institutionen hilfreich. Sollte dieses notwendig sein, würden
wir Sie um die Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber der
entsprechenden Institution bitten. |
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