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Die logopädische Therapie wird von den Krankenkassen bezahlt. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von jeglichen Zuzahlungen befreit. Danach ist ein entsprechender Eigenanteil zu entrichten. Dieser beinhaltet 10,- Euro Rezeptgebühr und eine Zuzahlung von 10 % pro Therapie (circa 3,- Euro).

Es ist sinnvoll, diese Zahlungsbelege bis zum Jahresende aufzubewahren, da eine Befreiung bei der Krankenkasse beantragt werden kann. Die Zuzahlungen betragen höchstens 2 % des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken bis zu 1 %. Bei näheren Fragen können Sie sich an ihre Krankenkasse wenden.

Wenn sie eine Fahrtkostenbescheinigung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Bei Privatversicherten übernehmen die Krankenkassen die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Deswegen muss zu Beginn der Kostenvoranschlag besprochen werden. Sie können aber bereits vor dem ersten Termin ihre Krankenkasse fragen, in welcher Höhe sie die Leistungen bezahlen.