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Die logopädische Therapie wird
von den Krankenkassen bezahlt. Kinder und Jugendliche bis zum 18.
Lebensjahr sind von jeglichen Zuzahlungen befreit. Danach ist ein
entsprechender Eigenanteil zu entrichten. Dieser beinhaltet 10,- Euro
Rezeptgebühr und eine Zuzahlung von 10 % pro Therapie (circa 3,- Euro).
Es ist sinnvoll, diese Zahlungsbelege bis zum Jahresende aufzubewahren,
da eine Befreiung bei der Krankenkasse beantragt werden kann. Die
Zuzahlungen betragen höchstens 2 % des Bruttojahreseinkommens, bei
chronisch Kranken bis zu 1 %. Bei näheren Fragen können Sie sich an ihre
Krankenkasse wenden.
Wenn sie eine Fahrtkostenbescheinigung benötigen, sprechen Sie uns gerne
an.
Bei Privatversicherten übernehmen die Krankenkassen die Kosten in
unterschiedlichem Umfang. Deswegen muss zu Beginn der Kostenvoranschlag
besprochen werden. Sie können aber bereits vor dem ersten Termin ihre
Krankenkasse fragen, in welcher Höhe sie die Leistungen bezahlen. |
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